Unterlagenarten
Bei dem großen Materialandrang in der heutigen Geschäftswelt sowie dem privaten Umfeld verliert man leicht den Überblick darüber, was wann und vor allem wie vernichtet werden kann. Hier finden Sie alles wissenswerte dazu.
Unterlagenarten
Altakten
Dokumentationen aus Ihrem täglichen Geschäft:
Es ist unzulässig, in einem Archiv Dokumente vor Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist zu vernichten. Nach Ablauf dieser festgelegten Frist ist jedoch eine sichere Vernichtung und Entsorgung vertraulicher Altdokumente erforderlich, um jeglichen Missbrauch der enthaltenen Informationen auszuschließen.
Für folgende Aktenarten ist eine professionelle Vernichtung unabdingbar:
- Personalakten
- Steuerakten
- Rechnungen
- Belege
- Kontoauszüge
- Allgemeine Buchhaltungsunterlagen
- Allgemeine Geschäftsunterlagen
Mandanten-/ Patientenakten
Aufbewahrung:
- Eine besondere Herausforderung für die unterschiedlichen Bestandteile der Akte sind die verschiedenen Aufbewahrungsfristen.
- Verschiedenste Nachsorge- und Therapiemaßnahmen müssen begleitet sowie eventuelle Versicherungs- und Rechtsfragen geklärt werden können.
Vernichtung:
- Patientenakten müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher vernichtet werden.
- Bezug zu §203 StGB schließt unzulässige Offenbarung aus
- Eine Vernichtung ist direkt bei Ihnen vor Ort oder nach Abholung in einem unserer Standorte möglich.
Röntgenbilder als Teil der Patientenakte
Röntgen- und/oder Tomographie-Aufnahmen, die nicht digital gespeichert sind müssen genau wie das klassische Röntgenbild auf einer Folie sicher vernichtet werden.
- Gesundheitsinformationen können den Unterlagen entnommen werden
- Sichere Aufbewahrung mit anschließender Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
Die Deutsche Aktenvernichtung vernichtet Ihre Unterlagen nach geltenden Richtlinien und führt diese dem Wertstoffkreislauf zu.